Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Gründung von Unternehmen, bei der laufenden Entwicklung von Unternehmen, bei der Umwandlung von Unternehmen (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) sowie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Wir begleiten Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen und unterstützen unsere Mandanten in allen Angelegenheiten des Handelsregisters. Mit branchenspezifischen Besonderheiten, wie zum Beispiel im Medizinrecht oder im Finanzdienstleistungssektor, sind wir vertraut.

Wir haben langjährige Erfahrung in der Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, einschließlich der Prozessvertretung. Häufig sind solche Auseinandersetzungen für die Gesellschafter und für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Uns ist es wichtig, die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten mit Nachdruck zu vertreten, ohne den Blick für die unternehmerischen Interessen zu verlieren.

Im Handelsrecht begleiten wir unsere Mandanten insbesondere im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, bei der Gestaltung und Durchführung von Vertriebsverträgen (z.B. Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge) und bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Ihre Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht sind
Maxi Conze
Fabian Ramser
Ulrike Schmitt

  • · Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen

    · Beteiligungsvereinbarungen und Gesellschaftervereinbarungen

    · Anstellungsverträge mit Geschäftsführern und Vorständen

    · Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen

    · Kapitalerhöhungen

    · Umwandlungen

    · Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

    · Handelsrechtliche Streitigkeiten

    · Vertriebsrecht (Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht)

    · Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen und Kontrollrechten (z.B. Abrechnung, Buchauszug)